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Facebook Fanpage Betreiber nicht verantwortlich für Nutzerdaten, Deutsches Berufungsgericht bestätigt

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Anonim

Facebook Fanpage Betreiber sind rechtlich nicht verantwortlich für die persönlichen Daten der Besucher auf ihren Seiten, sondern Facebook ist, ein deutsches Berufungsgericht entschieden.

Unternehmen oder andere Gruppen, die erstellen und verwalten Facebook-Seiten, um Beziehungen mit ihren Kunden oder Publikum aufbauen sind nicht verantwortlich für die Verarbeitung der persönlichen Daten der Besucher der Seiten, weil sie keinen Einfluss auf die technischen und rechtlichen Aspekte der Datenverarbeitung von Facebook, dem Oberverwaltungsgericht von Schleswig-Holstein, sagte Freitag.

Die Tatsache, dass Fanseitenbetreiber anonymisierte Statistiken über Facebook-Nutzer erhalten, bringt ihnen nicht die Verantwortung für den Datenschutz, t Das Gericht sagte in einer Pressemitteilung. Dies bedeutet, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten (ULD) für das deutsche Bundesland Schleswig-Holstein nicht befugt ist, Fanseitenbetreiber zu veranlassen, ihre Seiten für Datenschutzrechtsverletzungen zu deaktivieren, fügte er hinzu.

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Das Oberverwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom Oktober 2013 bestätigt. Das Gericht entschied auch, dass die Betreiber von Facebook-Fanseiten nicht dafür verantwortlich sind, wie Facebook personenbezogene Daten von Besuchern verarbeitet.

Die ULD hat 2011 damit begonnen, ihre Facebook-Fanseiten zu deaktivieren oder eine Geldstrafe von bis zu € zu verhängen 50.000 (ca. US $ 64.700). Die Behörde argumentierte, dass Facebook durch die Verarbeitung personenbezogener Daten deutscher Bürger gegen deutsche Datenschutzgesetze verstoßen habe und dass Betreiber von Fanpages zumindest teilweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten über diese Seiten verantwortlich seien.

ULD-Chef Thilo Weichert war enttäuscht von der Entscheidung und nannte es "eine Katastrophe und ein Rückschlag für den Datenschutz."

Das Urteil gibt staatlichen und kommerziellen Betreibern, die "illegale Portale aus den USA" wie Facebook vorläufige Rechtssicherheit verwenden, während es im Regen, Weichert verlässt Benutzer sagte.

Das Gericht sagte, dass diejenigen, die von möglichen Verletzungen der Privatsphäre betroffen sind, eine Beschwerde gegen Facebook einreichen sollten. Das Gericht erklärte jedoch nicht, ob Beschwerden gegen Facebook Inc. in den USA, Facebook Ltd. in Irland oder Facebook Deutschland eingereicht werden sollten, erklärte die ULD.

In Deutschland wurden mehrere Klagen gegen Facebook Ireland über Datenschutzangelegenheiten abgelehnt Gerichte, die argumentierten, dass, weil sich der europäische Hauptsitz von Facebook in Irland befindet, irisches Recht gilt. Ein anderes deutsches Gericht hat jedoch im vergangenen Jahr entschieden, dass das deutsche Datenschutzgesetz für Facebook gilt, was den anderen Entscheidungen widerspricht.

Die Tür zur Verantwortungslosigkeit im Internet wird weit offen bleiben, wenn das Urteil von Freitag intakt bleibt, sagte Weichert. Die ULD werde auf das vollständige schriftliche Urteil warten, um festzustellen, ob eine Berufung beim Bundesverwaltungsgericht sinnvoll sei, sagte er.

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